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Krankenversicherung für Referendare | Referendarinnen und Lehrer Privatpatient! Geniessen Sie Ihre Vorteile
Referendarinnen, Referendare und verbeamtete Lehrer erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn finanzielle Beihilfe zu entstandenen Krankheitskosten.
Dies bedeutet, dass von den anfallenden Krankheitskosten je nach Beihilfesatz
• 50% (Durchschnittsreferendar)
• 70% (beihilfeberechtigter Ehepartner, Beihilfeberechtigter ab 2 Kindern)
• 80% (beihilfeberechtigte Kinder) übernommen werden.
(Beihilfesätze variieren auch je nach Bundesland, gern berechnen wir Ihren persönlichen Beihilfeanspruch bei Ihrer Anfrage)
Ein Teil der finanziellen Aufwendungen bei Kranheit werden Ihnen also zurückerstattet.
Von der Versicherungspflicht sind Beamte -
Somit sind Sie ab Beginn nicht mehr gesetzlich krankenversichert, wie Sie das möglicherweise gewohnt sind, sondern werden Privatpatient.
Grundsätzlich wäre es auch möglich, dass Sie -
Bereits aus den beamtenrechtlichen Finanzierungsregelungen heraus ist ersichtlich, dass die private Krankenversicherung (PKV) für den normalen Beamten immer das kostengünstigste und leistungsstärkste Modell darstellt.
Einige Versicherungen sind hochspezialisiert auf diese Form der Ergänzung Ihrer Krankenversicherung.
Fordern Sie am besten gleich Ihr persönliches Angebot zur Kranken-
>>> zu den Versicherungsangeboten
*Rechtlicher Hinweis: Alle Angaben stellen eine persönliche Meinung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die hier geäußerten Angaben ersetzen keine individuelle Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr.
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